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Hat auch Luzern ein Trinkwasserproblem?

So titelte jüngst der «Blick» – und verweist im zugehörigen Artikel darauf, dass rund 71 Prozent aller Trinkwasserversorgungen im Kanton im Notfall ein Problem hätten. Die Wasserversorgung Emmen indes gehört nicht dazu.

Kontrollen durch die kantonale Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz haben ergeben, dass in 45 Fällen oder bei 71 Prozent der Wasserversorger im Kanton Luzern Mängel bei deren Notfallkonzepten bestehen. Das Notfallkonzept ist gesetzlich vorgeschrieben und wird durch das Amt für Umwelt und Energie bewilligt.

Das Notfallkonzept – auch TWN (Trinkwasserversorgung in Notlagen) genannt – ist ein wichtiges Instrument für die Wasserversorgungen, um in Störfällen, wie zum Beispiel bei Trinkwasserverunreinigungen, Sabotage, Ausfällen, Stromunterbrüchen oder Zerstörung von Anlageteilen, schnellstmöglich Gegenmassnahmen einzuleiten und die Bevölkerung zu informieren.

Die Wasserversorgung Emmen hat Ihr TWN im Jahr 2019 komplett überarbeitet und fehlendes Material beschafft. Auch steht der Wasserversorgung Emmen ein eigenes Notstromaggregat und eine Motorspritze zur Verfügung, um das kostbare Nass bei Bedarf auch ohne Strom vom Netzbetreiber in die Haushaltungen zu verteilen. Das TWN wurde im Februar 2020 durch die Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz überprüft. Es wurden keine Mängel festgestellt (vgl. Inspektionsbericht). Die Wasserversorgung Emmen ist somit auch diesbezüglich jederzeit gerüstet. Getreu ihrem Versprechen: Qualität. Tag für Tag. 

Notwasserreserve
Wir möchten Sie an dieser Stelle an die Notwasserreserve erinnern welche gesetzlich vorgeschrieben ist:

1. bis 3. Tag
1Selbstversorgung aus eigenem Notvorrat
2 bis 4 Liter pro Person und Tag

3. bis 5. Tag
2
Holprinzip ab Abgabe an Versorgungsstellen
4 Liter pro Person und Tag
60 Liter pro Grossvieheinheit und Tag

ab 6. Tag
3
Holprinzip ab Abgabe an Versorgungsstellen
15 Liter pro Person und Tag
100 Liter pro Person in Spitälern und Betagtenzentren
erforderliche Menge für Lebensmittelbetriebe

folgende Tage / Wochen
4
Instandstellung der Wasserversorgungsanlagen bis zum Normalbetrieb

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